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Der Laufreport bietet umfangreiche Informationen für Triathlon-Fans.

FAQ

Kann jeder am Lorscher Triathlon teilnehmen?

Startberechtigt ist jeder, der am Veranstaltungstag mindestens 14 Jahre alt, körperlich fit und für den Wettkampf ausreichend trainiert ist. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten.

Brauche ich zur Teilnahme einen Startpass oder eine Tages-Lizenz (DTU/HTV)?

Nein. Beim Lorscher Triathlon handelt es sich um eine freie, von der DTU (Deutsche Triathlon Union) oder dem HTV (Hessischer Triathlon Verband) unabhängigen Sportveranstaltung. Der Erwerb eines Startpasses oder einer Startlizenz/Tageslizenz ist nicht erforderlich.

Kann ich als Inhaber eines DTU-Startpasses teilnehmen?

Über die Teilnahme am Lorscher Triathlon entscheiden Sie als DTU-Startpassinhaber selbst. Die Startpassbedingungen der DTU sehen jedoch vor, dass Sie bei Teilnahme an einer nicht vom Verband genehmigten Veranstaltung, und der Lorscher Triathlon gehört dazu, eine Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten riskieren.

Wie kann ich mich zum Lorscher Triathlon anmelden?

Sie können sich online anmelden unter www.lorscher-triathlon.de . Sie können sich schriftlich anmelden und uns Ihre Anmeldung per Post oder Fax zusenden. Das Anmeldeformular zum Ausdruck erhalten Sie auf der Internetseite des Lorscher Triathlon. Das Faltblatt zur Bewerbung des Lorscher Triathlons enthält ebenfalls ein Anmeldeformular.

Wie erfahre ich, ob meine Anmeldung registriert wurde?

Nach Ihrer Online-Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per eMail mit der Kontonummer des Veranstalters zur Einzahlung Ihres Startgeldes. Nach Eingang Ihres Startgeldes erhalten Sie eine zweite eMail vom Veranstalter mit der Bestätigung Ihrer Akkreditierung. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie als akkreditierter Teilnehmer auch in der offiziellen Teilnehmerliste des Veranstalters unter www.lorscher-triathlon.de/teilnehmerliste.aspx aufgeführt.

Wie hoch ist die Stargebühr beim Lorscher Triathlon?

Einzelstarter: 45 €
Staffel: 75 €

Wie erfolgt die Startgeldzahlung?

Ihr Startgeld überweisen Sie bitte auf folgendes Konto:
Kontoinhaber: DLRG Lorsch e.V.
Bank: Sparkasse Bensheim
IBAN: DE70509500680002064400
BIC: HELADEF1BEN

Kann ich für mein gezahltes Startgeld eine Quittung erhalten?

Eine Quittung zu Ihrer Startgeldzahlung erhalten Sie auf Anfrage bei Abholung Ihrer Startunterlagen.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn ich am Lorscher Triathlon wegen Krankheit nicht teilnehmen kann?

Bis eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie ihr Startgeld gegen Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung zurück.

Wann endet die Anmeldefrist für den Lorscher Triathlon?

Die reguläre Anmeldefrist für den Lorscher Triathlon 2024 endet am Sonntag, den 4 August 2024. Für den Fall, dass alle Startplätze bereits vor dieser Anmeldefrist belegt sind, wird die Anmeldung entsprechend vorzeitig geschlossen.

Sind Nachmeldungen möglich?

Sie können sich nach Anmeldeschluss gerne auf eine Warteliste setzen lassen. Die Vergabe von freiwerdenden Startplätzen erfolgt zeitlich nach Eingang der Meldungen für die Warteliste.

Wie viele Teilnehmer werden zum Lorscher Triathlon zugelassen?

Maximal 400 Teilnehmer, davon maximal 50 Staffelstarter.

Kann ich meine Startunterlagen zugeschickt bekommen?

Nein, das ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Wann und wo kann ich meine Startunterlagen abholen?

Ihre Startunterlagen erhalten Sie am Samstag, den 13. August 2016 in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr oder am Sonntag, den 14. August 2016 in der Zeit von 07:00 bis 08:15 Uhr. Die Ausgabe erfolgt südlich der Wechselzone auf dem Gelände der Freizeitanlage Birkengarten in Lorsch.

Kann ich meine Startunterlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt abholen?

Nein, aus organisatorischen Gründen ist eine Abholung Ihrer Startunterlagen außerhalb der genannten Zeiten leider nicht möglich.

Was beinhalten die Startunterlagen?

In Ihrer Starttüte befinden sich für den Wettbewerb folgende wichtige Startunterlagen:
Startnummer
Startnummernaufkleber
Badekappe
Infoblatt

Wie erfolgt die Zeitnahme beim Lorscher Triathlon?

Die Zeitnahme erfolgt mittels Transponder/Zeitmess-Chip der Firma SportIdent.

Wo erhalte ich den Transponder/Zeitmess-Chip?

Ihren Transponder/Zeitmess-Chip erhalten Sie 15 bis 20 Minuten vor dem Start Ihrer Startgruppe im Waldschwimmbad Lorsch am Ausgabetisch des Veranstalters.

Kann ich einen eigenen Transponder/Zeitmess-Chip verwenden?

Nein, die Transponder/Zeitmess-Chips sind Leihgeräte und nach Zieldurchlauf unmittelbar abzugeben.

Muss ich meine Rad- und Laufrunden selbst zählen?

Ja. Jeder Teilnehmer beim Lorscher Triathlon hat seine Rad-und Laufrunden selbst zu zählen. Die Anzahl der Runden wird durch Ihren Transponder/Zeitmess-Chip kontrolliert. Teilnehmer, die zu wenig Runden Radfahren und/oder Laufen, müssen leider disqualifiziert werden. Ein Tipp fürs Radfahren: Tacho vorher auf „Null“ stellen - die Gesamtlänge beträgt 20 km.

Was muss ich tun, wenn ich den Wettkampf vorzeitig aufgebe?

Bei vorzeitigem Ausstieg (Aufgabe des Wettkampfes) melden Sie sich bitte im Ziel bei den Mitarbeitern der Zeitnahme (SportIdent) und geben Ihren Transponder/Zeitmess-Chip zurück damit Sie aus der Wertung genommen werden können.

Wie erfolgt die Wertung beim Lorscher Triathlon?

Die Wertung beim Lorscher Triathlon erfolgt gemäß den aktuell geltenden Altersklassen der DTU-Sportordnung. Der Jahrgang im Wettkampfjahr ist für die Zuordnung in die jeweilige Altersklasse entscheidend. Neben einer getrennten Altersklassenwertung Männlich/Weiblich erfolgt auch eine Gesamtwertung Männlich/Weiblich. Für Staffelteilnehmer gibt es eine eigene Wertung.

Wo findet die Wettkampfbesprechung statt?

Die Wettkampfbesprechung findet für alle Teilnehmer um 08:30 Uhr im Waldschwimmbad Lorsch vor dem Technikgebäude statt.

Warum sollte ich an der Wettkampfbesprechung teilnehmen?

Bei der Wettkampfbesprechung werden letzte wichtige Hinweise zum Wettkampf und evtl. Änderungen bekanntgegeben. Wir empfehlen die Teilnahme ausdrücklich!

Wo kann ich die Streckenpläne zur Veranstaltung einsehen?

Die aktuellen Rad- bzw. Laufstreckenpläne zum Lorscher Triathlon sind auf der Internetseite www.lorscher-triathlon.de einsehbar. Die Pläne finden Sie in der Navigationsleiste unter „Details & Informationen“.

Wann erfolgt der Rad-Check-In?

Der Rad-Check-In erfolgt für alle Teilnehmer am Sonntag, den 13. August 2016 zwischen 07:00 und 8:15 Uhr. Ein späterer Rad-Check-In ist aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Wie muss ich meine Startnummer tragen?

Beim Radfahren tragen Sie Ihre Startnummer bitte auf dem Rücken, beim Laufen bitte auf der Brust.

Gibt es Bekleidungsvorschriften beim Lorscher Triathlon?

Schwimmen:
Mindestbekleidung bei männlichen Wettkampfteilnehmern ist eine Badehose, bei weiblichen Wettkampfteilnehmern ein einteiliger oder zweiteiliger Badeanzug. Keine Neoprenanzüge!

Radfahren:
Schuhe, Hose & Oberkörperbekleidung oder Triathlon-Suit, Badeanzüge reichen bei Damen aus. Keine Neoprenanzüge!

Laufen:
Schuhe, Hose & Oberkörperbekleidung oder Triathlon-Suit, Badeanzüge reichen bei Damen aus. Keine Neoprenanzüge!

Brauche ich ein Startnummernband?

Nicht zwingend, es erleichtert Ihnen aber den Wettkampf. Das Band, an dem die Startnummer befestigt ist, wird beim Wechsel zwischen den beiden Disziplinen einfach von hinten nach vorne gedreht. Der Vorteil ist, dass Sie keine Zeit verlieren und keine Sicherheitsnadeln zum Befestigen der Startnummer verwenden müssen. Startnummernbänder können Sie im Internet und in jedem guten Sportgeschäft erwerben.

Wann erfolgt der Start?

Der Start erfolgt in Startgruppen ab 09:00 Uhr beginnend und jeweils in einem Abstand von 20 Minuten.

Wo kann ich meine Startnummer und Startzeit erfahren?

Die Vergabe der Startplätze und damit der Startgruppe, Startnummer und Startzeit erfolgt nach Ihrem Zahlungseingang in zeitlicher Reihenfolge. Sobald Ihr Zahlungseingang verbucht wurde, werden Sie auf der Seite www.lorscher-triathlon.de/teilnehmerliste.aspx als akkreditierter Teilnehmer in einer alphabetischen Aufstellung gelistet. Ihre genaue Startnummer wird dort etwa 1 Woche vor der Veranstaltung veröffentlicht.

In welcher Schwimmbahn gehe ich an den Start?

Beim Abholen der Startunterlagen hängen Listen aus, aus denen Sie an Hand Ihrer Startnummer Ihre Startgruppe, Startzeit und Schwimmbahn ablesen können. Diese Informationen finden Sie zusätzlich auf einem Aufkleber auf Ihrer Starttüte mit den Startunterlagen.

Wie erfolgt der Start?

Der Start erfolgt im Waldschwimmbad Lorsch. Gestartet wird im Wasser in abgetrennten Startbahnen mit 8 bis 10 Teilnehmern je Bahn. Bitte beachten Sie hierbei das Rechtsschwimmgebot.
Tipp: Vor dem Startschuss absprechen, wer schnell oder langsam ist, damit man eine grobe Reihenfolge einschätzen kann. Überholen ist natürlich erlaubt.

Sind Neoprenanzüge beim Schwimmen erlaubt?

Nein, das Wasser im Waldschwimmbad Lorsch ist über 23 Grad Celsius beheizt und das Tragen von Neoprenanzügen deshalb nicht erlaubt.

Sind Hilfsmittel beim Schwimmen erlaubt?

Nein, beim Schwimmen sind keinerlei Auftriebs- oder sonstige Hilfsmittel, z.B. Flossen, Pullboys, Pullkicks, Paddles usw. erlaubt.

Muss ich eine Schwimmkappe beim Schwimmen tragen?

Ja, während der Schwimmdisziplin tragen sie aus erfassungstechnischen Gründen bitte die Schwimmkappe, die Ihnen der Veranstalter mit den Startunterlagen in der Starttüte zur Verfügung stellt.

Werden die geschwommenen Bahnen gezählt?

Ja. Es ist zwar jeder Teilnehmer für sich selbst verantwortlich, aber bei der Aufregung kann man sich auch mal schnell verzählen. Damit kein Teilnehmer zu früh in die Wechselzone läuft, werden die geschwommenen Bahnen von Kampfrichtern mitgezählt. Die Helfer geben Ihnen auch ein Zeichen, wenn die letzten 100m (2 Bahnen) zu schwimmen sind.

Ist ein Schwimmstil vorgeschrieben?

Nein, Sie können Ihre Schwimmdisziplin in der Lage „Freistil“ (Kraul) als auch „Brust“ schwimmen.

Welches Fahrrad kann ich beim Lorscher Triathlon benutzten?

Außer Liegeräder sind alle Fahrräder erlaubt. Wichtig ist ein funktionierendes Bremssystem. Dieses wird beim Rad-Check-In durch die Wettkampfrichter kontrolliert. Das Fahrrad muss folgende Anforderungen erfüllen:

Das verwendete Zweirad darf allein durch menschliche Muskelkraft vorwärts bewegt werden.

Zusätzlich angebrachte Windabweiser und Verkleidungen am Wettkampfrad (ausgenommen Hinterräder) und Körper des Wettkämpfers sind nicht erlaubt. Vorderräder müssen gespeicht (konventionell oder speichenarm) sein.

Lenkeranbauteile müssen so positioniert sein, dass im Falle eines Unfalls Verletzungen vermieden werden.

Jedes Rad muss eine Vorder- und Hinterradbremse haben. Die Bremshebel müssen nach hinter ragen.

Gestattet ist das Mitführen von Werkzeugen und Ersatzteilen, nicht jedoch das Mitführen oder Auswechseln von Laufrädern und Rahmen.

Mitgeführte Behälter für Getränke und Nahrungsmittel müssen aus unzerbrechlichem Material sein.

Außergewöhnliche Ausrüstung bleibt bis zu einer anders lautenden Entscheidung des Wettkampfgerichtes ungenehmigt.

Das Rad ist mit einer Startnummer – sofern angeboten – zu versehen.

Armauflagen und Auflieger sind erlaubt, nach vorne ragende, offene Rohre des Aufliegers müssen verschlossen oder gebrückt sein.

Kein Laufrad darf mit einem Mechanismus versehen sein, der es beschleunigen kann.

Verboten ist während des Radfahrens die Benutzung von Radio, MP-3 Player, Discman und Mobiltelefon.

Die Wettkampfleitung kann bei extremen Witterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen das Verwenden von Scheibenrädern untersagen.

Muss ich beim Radfahren einen Helm tragen?

Ja. Für die Radstrecke besteht eine Helmpflicht. Es ist ein unbeschädigter, radsportspezifischer Helm, den DIN-Normen (z. B. DIN-Norm 33954, SNEL- und/oder ANSI-Norm, EC oder GS) entsprechend, zu tragen. Der Helm ist vor der unmittelbaren Aufnahme des Rades bis zum Abstellen in der Wechselzone geschlossen zu tragen.

Kann ich einen Fahrradhelm beim Veranstalter leihen?

Nein. Der Veranstalter stellt keine Leihhelme zur Verfügung.

Gibt es Besonderheiten auf der Radstrecke zu beachten?

Eine Gefährdung oder Belästigung von anderen Radfahrern oder Fußgängern ist unbedingt zu vermeiden. Das Überfahren des Mittelstreifens sowie Windschattenfahren ist verboten und führt zur Disqualifikation. Dabei gilt eine Windschattenzone von 10 x 3 Metern mittig hinter dem Rad jedes Teilnehmers. Die Windschattenzonen dürfen sich nicht überlappen.

Winschattenzonen

Bitte halten Sie deshalb einen ausreichenden Abstand zu Ihrem Vordermann.

Muss ich auf der Radstrecke die Straßenverkehrsordnung (StVO) einhalten?

Ja! Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Teilnehmer des Lorscher Triathlons. Insbesondere auf das Rechtsfahrgebot ist zu achten. Die Radstrecke ist für den allgemeinen Straßenverkehr fast vollständig gesperrt, ein Einfahren von Kraftfahrzeugen ist jedoch trotz Unterstützung durch Polizei und Streckenposten nicht zu 100% auszuschließen.

Wie wird die Radstrecke abgesichert?

Die Radstrecke wird durch umfangreiche Maßnahmen (Absperrgitter, Beschilderung, Lichtkegel, Absperrband) abgesperrt und durch Polizei, Rettungsdienste, DLRG, und zahlreiche Streckenposten abgesichert.

Können Fahrräder für den Wettkampf vor Ort ausgeliehen werden?

Nein, ein Fahrradverleih wird vom Veranstalter nicht angeboten.

Werden die Fahrräder in der Wechselzone bewacht?

Ja, durch erfahrenes Personal. Für Diebstahl oder Beschädigung übernimmt der Veranstalter jedoch keine Haftung.

Darf ich von einer Begleitperson beim Wettkampf betreut werden?

Nein, eine Begleitung der Teilnehmer auf den Wettkampfstrecken ist nicht erlaubt und führt zur Disqualifikation.

Darf ich während des Wettkampfes Hilfe von außen annehmen?

Nein. Während des ganzen Wettkampfes darf keine Hilfe von außen angenommen werden. Radpannen sind alleine zu beheben.

Gibt es Umkleidekabinen oder muss man sich in der Öffentlichkeit umziehen?

In der Wechselzone gibt es keine Umkleidekabinen.

Wie viele Personen dürfen höchstens an einer Staffel teilnehmen?

Eine Staffel kann höchstens aus 3 Teilnehmern bestehen.

Wie erfolgen die Wechsel bei den Staffeln?

Der Schwimmer einer Staffel läuft vom Waldschwimmbad in die Wechselzone und übergibt seinen Transponder/Zeitmess-Chip an den Radfahrer, der die Startnummer bereits auf dem Rücken trägt und unmittelbar neben dem im Ständer abgestellten Rad wartet. Nachdem der Radfahrer den Transponder/Zeitmess-Chip am Handgelenk befestigt hat, nimmt er sein Rad aus dem Ständer und begibt sich auf die Radstrecke. Also ERST CHIP, DANN RAD. Der Läufer der Staffel steht in der Wechselzone unmittelbar neben dem entsprechenden Radständer. Der Radfahrer stellt sein Rad in den Ständer. Erst danach übergibt er dem Läufer seinen Transponder/Zeitmess-Chip und die Startnummer. Also ERST RAD, DANN CHIP und STARTNUMMER.

Ist es zulässig mit nur 2 Teilnehmern bei der Staffel zu starten?

Das ist zulässig und beim Veranstalter vorab anzumelden. Die Staffelstarter haben dabei folgendes zu beachten:

Bei 2 Teilnehmern in einer Staffel muss einer der beiden 2 Disziplinen absolvieren (z.B. Schwimmen und Laufen), der andere muss dann die dritte Disziplin bestreiten (z.B. Radfahren). Es ist nicht möglich, dass sich die zwei Staffelteilnehmer eine Disziplin teilen (Bsp. Radstrecke, jeder fährt die Hälfte der Strecke).

Was muss veranlasst werden, wenn ein Staffelstarter ausfällt?

Bitte nehmen Sie in diesem Fall Kontakt mit dem Veranstalter auf um eine Ab-, Um- oder Änderungsmeldung Ihrer ursprünglichen Anmeldung zu veranlassen.

Kann ich bei Nichtteilnahme meinen Startplatz an einen anderen Interessenten weitergeben?

Ja. Nehmen Sie in diesem Fall mit dem Veranstalter Kontakt auf um die Details einer Ummeldung abzustimmen.

Meine Anmeldedaten haben sich geändert. Was muss ich tun?

Bitte nehmen Sie bei allen Änderungen Ihrer Anmeldedaten Kontakt mit dem Veranstalter auf damit erforderliche Korrekturen zeitnah erfasst und bearbeitet werden können.

Kann ich mein Rad schon in der Wechselzone besteigen?

Nein, in der Wechselzone haben alle Teilnehmer Ihr Fahrrad zu schieben!

Kann ich mit einem Neoprenanzug Rad fahren und laufen?

Nein, da bei beiden Disziplinen eine Gefahr der Überhitzung Ihres Körpers besteht.

Bekommt jeder Teilnehmer eine Urkunde?

Ja. Jeder Finisher hat die Möglichkeit, sich nach dem Wettkampf über die Internetseite der Zeitnehmerfirma SportIdent unter www.sportident.com eine Urkunde auszudrucken. Sofern angeboten, können Sie auch direkt am Veranstaltungstag beim Zeitnehmer um Ausdruck Ihrer Urkunde von der Veranstaltung bitten.

Was steht mir als Teilnehmer an Verpflegung zur Verfügung?

Während des Wettkampfes und im Zielbereich werden Sie als Teilnehmer vom Veranstalter mit Obst und Getränken versorgt.

Wann kann ich mein Rad aus der Wechselzone abholen? Kann es auch jemand in meinem Auftrag abholen?

Gegen Rückgabe Ihrer Startnummer erhalten Sie Ihr Rad in der Wechselzone nach dem Ende des Wettkampfes zurück. Falls Sie aus dem Wettkampf vorzeitig ausscheiden, können Sie Ihr Fahrrad nach Rücksprache mit der Wechselzonenaufsicht vorab aus der Wechselzone abholen. Wenn Sie jemanden beauftragen, Ihr Fahrrad abzuholen, muss dieser Ihre Startnummer vorweisen können.

Wie erhalte ich mein Finisher-Shirt?

Als Finisher können Sie nach Beendigung und Rad-Check-Out Ihr Finisher-Shirt beim Veranstalter im Wettkampfbüro (Freizeitanlage Birkengarten) abholen.

Wo befindet sich das Wettkampfbüro?

Das Wettkampfbüro befindet sich, entsprechend gekennzeichnet, auf dem Gelände der Freizeitanlage Birkengarten (Zeltstadt) südlich der Wechselzone.

Gibt es die Möglichkeit, nach dem Wettkampf zu duschen?

Ja, im Waldschwimmbad Lorsch stehen für die Teilnehmer Duschen zur Verfügung.

Wie kann ich mit dem Veranstalter in Kontakt treten?

Am schnellsten erreichen Sie den Veranstalter per eMail mit info@lorscher-triathlon.de oder telefonisch mit der Rufnummer 0172-6310898.

Wo lasse ich meine Wertsachen während des Wettkampfes?

In die Wechselzone haben nur Teilnehmer Zutritt. Das Auschecken Ihres Fahrrades erfolgt nur gegen Vorlage der entsprechenden Startnummer. Die Wechselzone ist zwar bewacht, Wertsachen können aber nicht absolut sicher aufbewahrt werden. Lassen sie daher nicht benötigte Dinge lieber zu Hause.

Was passiert mit Fundsachen?

Fundsachen werden bis zu 6 Wochen nach dem Wettkampf beim Veranstalter aufgehoben und können bei der DLRG Lorsch im Waldschwimmbad abgeholt werden. Bitte fragen Sie bei verloren Gegenständen beim Veranstalter an.

Wann erfolgt die Siegerehrung?

Die Siegerehrung beginnt auf vielfachen Wunsch der Sportler zeitnah nach dem Wettkampf um 14.00 Uhr.

Was passiert mit meinen Daten aus der Anmeldung zum Lorscher Triathlon?

Wir behandeln persönliche Daten, welche Sie über Kontaktformulare an uns versenden, vertraulich und nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstedatenschutzgesetz).

Eine Speicherung von Daten erfolgt nur im erforderlichen Umfang, um Ihre Kontaktanfragen und/oder Ihre Anmeldung zum Lorscher Triathlon abwickeln zu können. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer an Unternehmen, welche an der Abwicklung der genannten Aktionen beteiligt sind. Mit Ihrer Anmeldung zum Lorscher Triathlon stimmen Sie der elektronischen Weiterverarbeitung der von Ihnen eingegebenen Daten zur Durchführung der Veranstaltung sowie der Veröffentlichung Ihrer Meldedaten (Nachname, Vorname, Vereinsname, Geburtsjahr, Startnummer sowie Wettkampf) zu. Ferner stimmen Sie zu, dass Ihre persönlichen Daten in den Wettkampfergebnissen (Ergebnislisten) zum Lorscher Triathlon veröffentlicht werden können.

Sie können der Verwendung Ihrer Daten jederzeit per E-Mail widersprechen (§ 28 Absatz 4 Bundesdatenschutzgesetz bzw. § 4 Absatz 3 Teledienstedatenschutzgesetz).
Eine Teilnahme am Lorscher Triathlon ist dann aber nicht mehr möglich, da eine Bearbeitung Ihrer Anmeldung nicht erfolgen kann. Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz entnehmen Sie bitte auch unserer unter www.lorscher-triathlon.de/Datenschutz.aspx veröffentlichten Datenschutzerklärung.

Für welche Schäden haftet der Veranstalter des Lorscher Triathlons?

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang der Teilnahme an der Veranstaltung. Die Teilnahme am Lorscher Triathlon erfolgt auf eigenes Risiko.
Die Haftung des Veranstalters und/oder seiner Erfüllung- oder Verrichtungsgehilfen ist, auch gegenüber Dritten, beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ausgenommen von der Haftungsbegrenzung sind Personenschäden (Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit einer Person). Die Haftungsbeschränkung erstreckt sich auf die Haftung von Mitarbeitern, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritter, deren sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist. Der verursachte Schaden ist der Höhe nach auf die vom Veranstalter unterhaltene verkehrsübliche Haftpflichtversicherung beschränkt.